Schutzvereinbarungen regeln Situationen besonderer Nähe zwischen Verantwortlichen im Sportverein und anvertrauten Kindern und Jugendlichen (im Weiteren Sportler*innen genannt).
Sie definieren, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist, und ermöglichen daher, gezielter auf Verhaltensweisen zu achten und Verstöße anzusprechen.
Der Münchner Judo Club hat deshalb, zum Schutz der eigenen Mitarbeiter*innen sowie der Sportler*innen eine Schutzvereinbarungen beschlossen. Diese Schutzvereinbarung basiert auf einer Empfehlung des Bayerischen Landes Sport Verbandes (BLSV).
Die folgenden Beispiele sind aus Sicht der Übungsleiter*innen formuliert, sie gelten jedoch auch für alle anderen Personengruppen im Sportverein. Es ist zu beachten, dass bei den angesprochenen Einwilligungen bei minderjährigen Sportler*innen auch die Einwilligung der Eltern einzuholen ist.
Sportbetrieb
Unternehmungen und Fahrten
Gespräche, Treffen und Beziehungsarbeit
Digitale und soziale Medien