Schutzkonzept des Münchner Judo Club

Schutzvereinbarungen regeln Situationen besonderer Nähe zwischen Verantwortlichen im Sportverein und anvertrauten Kindern und Jugendlichen (im Weiteren Sportler*innen genannt).

Sie definieren, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist, und ermöglichen daher, gezielter auf Verhaltensweisen zu achten und Verstöße anzusprechen.

Der Münchner Judo Club hat deshalb, zum Schutz der eigenen Mitarbeiter*innen sowie der Sportler*innen eine Schutzvereinbarungen beschlossen.  Diese Schutzvereinbarung basiert auf einer Empfehlung des Bayerischen Landes Sport Verbandes (BLSV).

Die folgenden Beispiele sind aus Sicht der Übungsleiter*innen formuliert, sie gelten jedoch auch für alle anderen Personengruppen im Sportverein. Es ist zu beachten, dass bei den angesprochenen Einwilligungen bei minderjährigen Sportler*innen auch die Einwilligung der Eltern einzuholen ist.

Sportbetrieb

  • Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von Personen betreten, die mit dem Trainingsbetrieb nicht unmittelbar zu tun haben.
  • Judo ist eine Wettkampfsportart mit einem hohen Anteil an Körperkontakt.
     Notwendige Körperberührungen durch den*die Übungsleiter*in für sportartspezifische Hilfestellungen, Grifftechniken, Vorzeigen einer Technik, unterstützende Führung bei technischen Bewegungsabläufen usw. nur mit dem Einverständnis des*r minderjährigen Sportlers*in.
  • Erwachsene wohnen nur dem Duschen bei, wenn dies mit den Eltern besprochen und zwingend notwendig ist.
  • Keine Besprechungen unter der Dusche oder während des Umziehens.
  • Bei Einzeltraining wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten.

Unternehmungen und Fahrten

  • Übungsleiter*innen sind nicht mit einem Kind oder Jugendlichen alleine in einem Raum (Zelt, Schlafraum, Aufenthaltsraum, Umkleide, Dusche, Sporthalle etc.).
     Eine solche Situation ist zu entschärfen z.B. durch:
    1. weiteren Betreuer hinzuziehen,
    2. Tür nicht abschließen, offen lassen und
    3. bei Verletzungen, sofern möglich, grundsätzlich einen zweiten Betreuer, andere Kinder/Jugendliche hinzuziehen.
  • Getrennte Zimmer/Zelte für Übungsleiter*innen und anvertraute Sportler*innen z.B. bei Trainingslagern; wenn nicht anders möglich zwei Übungsleiter*innen im Schlafraum.
  • Übungsleiter*innen legen sich nicht zu Sportler*innen ins Bett.
  • Falls Unternehmungen mit einzelnen Sportler*innen nötig sind, werden sie vorher angemeldet und begründet.
  • Keine Mitnahme von einzelnen Sportler*innen im Auto.
     Es wird immer Situationen geben, in denen sich Mitarbeiter*innen nicht an die Vereinbarungen halten können. Diese Ausnahmen sollten jedoch erklärbar und vom Vorstand vertretbar sein (z.B. ein/e Sportler*in wird alleine heimgefahren, erfolgt dies in Absprache mit den Eltern).
  • Zutritt fremder Personen bei Maßnahmen wie Ferienfreizeiten nicht zulassen.

Gespräche, Treffen und Beziehungsarbeit

  • Übungsleiter*innen nehmen Sportler*innen nicht in ihren Privatbereich mit.
  • Übungsleiter*innen machen einzelnen Kindern oder Jugendlichen keine Geschenke.
  • Bei vertraulichen Gesprächen gilt das Prinzip der offenen Türe bzw. der Sichtkontakt zu einer weiteren erwachsenen Person.
  • Klarheit im körperlichen Umgang miteinander: Körperkontakte nur in der „Öffentlichkeit“ der Gruppe.
  • Körperliche Kontakte zu Sportler*innen (in den Arm nehmen, um zu trösten oder Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Keine Geheimnisse: Übungsleiter*innen teilen mit Sportler*innen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein*e Übungsleiter*in mit einer*m Sportler*in trifft, können öffentlich gemacht werden. Eine Ausnahme liegt z.B. dann vor, wenn ein Sportler sich mit einem Problem dem Übungsleiter anvertraut.
  • Übungsleiter*innen äußern keine sexistischen Bemerkungen und abwertenden Kommentare, auch nicht in Sozialen Medien, über Sportler*innen.
  • Sexualisierte Kommentare und sexualisiertes Verhalten in der Sportgruppe, auch über die Sozialen Medien, werden umgehend in der Sportgruppe thematisiert. Der*die Übungsleiter*in informiert auch den Vereinsvorstand.

Digitale und soziale Medien

  • Es ist verboten, eine Person ohne deren Einwilligung an intimen Orten (z.B. Umkleide, Dusche, Schlafraum) zu fotografieren oder zu filmen. Auch mit Einwilligung sind Fotos an intimen Orten zu vermeiden.
  • Es ist verboten, Abbildungen (Fotos, Videos) einer Person ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, u.a. auch in Messenger-Diensten (wie WhatsApp) oder Snapchat.
  • Aufnahmen von (einzelnen) Sportler*innen dürfen nur mit deren Einwilligung und zu offiziellen Vereinszwecken (z.B. Mannschaftsfoto, Wettkämpfe, Trainingsanalyse) gemacht werden. Nach Nutzung oder Weiterleitung an den*die Sportler*in sind die Aufnahmen vom privaten Gerät zu löschen. Für private Aufnahmen des*r Sportlers*in wird ausschließlich das Gerät des*r Sportlers*in (z.B. Smartphone) verwendet. Anzügliche oder missverständliche Posen der Sportler*innen sind zu vermeiden.
  • Kontaktdaten der Sportler*innen werden nur für die Organisation des Sportbetriebs, jedoch nicht für private Zwecke, genutzt. Nach Beendigung der Übungsleitertätigkeit bzw. Verlassen der Sportler*innen der Sportgruppe müssen die Kontaktdaten der anvertrauten Sportler*innen gelöscht werden.
  • Der Vereinsvorstand wählt eine angemessene Kommunikationsplattform, die für alle vereinsinternen Informationen verbindlich ist. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren läuft die Kommunikation auf der vom Verein gewählten Kommunikationsplattform über die Eltern.
  • Sollte Kontakt zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen über die Sozialen Medien stattfinden, muss dieser transparent gehandhabt werden. I.d.R. sollte er einsehbar über einen Gruppenchat laufen. Gehen Eins-zu-Eins-Kontakte über die Organisation des Trainings hinaus, dann hat der/die Übungsleiter*in einen weitere*n Vereinsverantwortliche*n zu informieren.
  • Übungsleiter*innen stellen keine Kontakt- bzw. Freundschaftsanfragen in den Sozialen Medien an ihre Sportler*innen. Sie entscheiden reflektiert und transparent in Absprache mit den Vereinsverantwortlichen, unter welchen Voraussetzungen sie Kontaktanfragen ihrer Sportler*innen annehmen möchten.
  • Übungsleiter*innen gestalten ihre (öffentlichen) Auftritte in den Sozialen Medien so, dass ihre anvertrauten Sportler*innen nicht mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert werden